Nach DGUV Vorschrift 1 §25 sind Arbeitsgeber verpflichtet erforderliche Einrichtungen und Sachmittel zur Ersten Hilfe bereitzustellen. Art und Umfang variieren je nach Art des Betriebes und der Anzahl der Mitarbeiter. Geeignetes Erste-Hilfe-Material ist: - Verbandkasten klein, nach DIN 13 157 - Verbandkasten groß, nach DIN 13 169
Art des Betriebes Anzahl der Mitarbeiter Anzahl kleiner Verbandkästen Anzahl großer Verbandkästen * Verwaltung- und Handelsbetriebe 1 – 50 1
51 – 300 1 ab 301 2 für je 300 weitere Mitarbeiter ein großer Verbandkasten Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
und vergleichbare Betriebe 1 – 20 1 21 – 100 1 ab 101 2 für je 100 weitere Mitarbeiter ein großer Verbandkasten Baustellen und baustellenähnliche
Einrichtungen 1 – 10 1 ** 11 – 50 1 ab 51 2 für je 50 weitere Mitarbeiter ein großer Verbandkasten *) zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten **) Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der KFZ-Verbandskasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandskasten verwendet werden
Checklisten zur Überprüfung der Verbandkästen zum Download
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Checkliste DIN 13 157 Checkliste zur Überprüfung der Verbandkästen nach DIN 13 157