Bedarf
Nach DGUV Vorschrift 1 §25 sind Arbeitsgeber verpflichtet erforderliche Einrichtungen und Sachmittel zur Ersten Hilfe bereitzustellen.
Art und Umfang variieren je nach Art des Betriebes und der Anzahl der Mitarbeiter.
Geeignetes Erste-Hilfe-Material ist:
- Verbandkasten klein, nach DIN 13 157
- Verbandkasten groß, nach DIN 13 169
Art des Betriebes Anzahl der Mitarbeiter Anzahl kleiner Verbandkästen Anzahl großer Verbandkästen *
Verwaltung- und Handelsbetriebe 1 – 50 1
51 – 300 1
ab 301 2
für je 300 weitere Mitarbeiter ein großer Verbandkasten
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
und vergleichbare Betriebe 1 – 20 1
21 – 100 1
ab 101 2
für je 100 weitere Mitarbeiter ein großer Verbandkasten
Baustellen und baustellenähnliche
Einrichtungen 1 – 10 1 **
11 – 50 1
ab 51 2
für je 50 weitere Mitarbeiter ein großer Verbandkasten
*) zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten
**) Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der KFZ-Verbandskasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandskasten verwendet werden
Checklisten zur Überprüfung der Verbandkästen zum Download